In der Psychotherapie werden psychische (,,seelische“) Erkrankungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken behandelt.
Durch psychische Erkrankungen können das Erleben, das Verhalten sowie das geistige und körperliche Wohlbefinden stark beeinträchtigt werden und zu Leid, Angst, Verunsicherung und Einschränkungen der Lebensqualität führen.
Eine Psychotherapie ist dann ratsam, wenn psychische Probleme nicht mehr allein oder mit Hilfe der Familie oder von Freunden gelöst werden können, zu Krankheitserscheinungen führen und die alltäglichen Anforderungen des Lebens nicht mehr bewältigt werden können, bspw. bei: Depression, unlösbarer Trauer um einen verstorbenen Angehörigen, nach schwerem erlebten Trauma (Umweltkatastrophen, Kriegseinsatz, Überfall, Gewalt), Ängsten vor bestimmten Situationen (z.B. Bahn und Fahrstuhl fahren) oder diffusen Ängsten (Existenzangst, wiederkehrenden Angstattacken, Trennungsproblematiken), ADHS oder Burn Out.
Vor Beginn einer Psychotherapie erfolgt eine ärztliche Abklärung, um zu klären, ob körperliche Ursachen für die psychische Erkrankung (mit)verantwortlich sein können.
Alle psychotherapeutischen Behandlungen haben gemeinsam, dass sie über das persönliche Gespräch erfolgen, das durch spezielle Methoden und Techniken ergänzt werden kann.
In der Praxis wird derzeit angeboten:
Psychotherapie für
- Erwachsene
- Jugendliche ab 16 J.
- Soldaten
- Bundespolizisten
- Privatpatienten
- Selbstzahler
Kosten und Antragsverfahren
In unserer Praxis kann eine Psychotherapie für gesetzlich krankenversicherte Patienten über das sogenannte Kostenerstattungssystem nach §13 SGB V beantragt werden. Weitere Informationen zur Kostenerstattung finden sie hier:
https://www.bptk.de/uploads/media/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung_2.pdf
Beantragt wird in zwei Schritten: Nach dem Erstgespräch werden 5 Probesitzungen beantragt, wozu auch das Erstgespräch zählt. Danach werden alle folgenden Therapiesitzungen bei der Krankenkasse beantragt. Üblich sind 25 (Kurzzeittherapie) oder 40 (Langzeittherapie) Therapiesitzungen.
Weitere Kostenträger sind: Private Krankenversicherungen, Beihilfe, Heilfürsorge. In bestimmten Fällen können die Kosten einer Psychotherapie auch über die gesetzliche Unfallversicherung, das Sozialamt oder das Jugendamt übernommen werden.
Telefonische Terminvereinbarung
Mo – Fr 10-17 Uhr